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Abrechnungsmodi

Im Folgenden sind die grundsätzlichen Abrechnungsmodalitäten bezüglich hausärztlicher Notdienst - und Praxisvertretungen dargestellt:

Hausärztliche KV-Notdienste

Sie haben Fragen zu unseren Abrechnungsmodi? Gerne antworten wir Ihnen auch persönlich Kontakt.

  • Vermittlung
    Für die erfolgreiche Vermittlung eines Vertretungsarztes/-ärztin durch das Ärzteteam-Luppe wird eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 65€ (zzgl. ges. MwSt., gültig für Dienste ab 1. Januar 2024) erhoben.
  • Fahrdienst
    Im Fahrdienst benutzt der Vertretungsarzt in der Regel die Formulare und das Chiplesegerät der zuständigen Notfallpraxis. Die Abrechnung mit der KV erfolgt über die Betriebstättennummer der zuständigen Notfallpraxis und mit der LANR-Nummer sowie den persönlichen Daten des Praxisinhabers.
  • Sitzdienst
    Im Sitzdienst im Krankenhaus wird immer über die Betriebstättennummer der Notfallpraxis und die LANR Nummer der zu vertretenden Praxis abgerechnet (Unterlagen vom Praxisinhaber sind nicht nötig).
  • Notfallscheine
    Die Notfallscheine werden mit den Abrechnungsziffern und dem ICD-Code für die Diagnoseverschlüsselung versehen.
  • Modus
    Der Vertretungsarzt erstellt eine Patientenliste und ein detailliertes Abrechnungsformular, anhand derer die erbrachten Leistungen vergütet werden. Es wird darum gebeten, das Honorar möglichst innerhalb von einem Monat direkt an den Vertretungsarzt zu überweisen.
  • Privatpatienten
    Privatpatienten werden vom Vertretungsarzt direkt abgerechnet.
  • KV-Abrechnung
    Die Abrechnung des Vertreters richtet sich grundsätzlich nach den Vergütungsvorgaben der KV.

    Je nach Dienstbezirk und Nachfrage können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. In den weiter entfernt gelegenen Gebieten (Villingen- Schwenningen, Freudenstadt, Tuttlingen und Nagold) berechnet der Vertretungsarzt nur Werktags pauschal €150,- zusätzlich. In der Ortenau berechnet der Vertretungsarzt pauschal €250,- zusätzlich zu allen Diensten. In Freiburg berechnet der Vertretungsarzt im Fahrdienst immer pauschal €150,- zusätzlich als Ausgleich der wegfallenden Fahrpauschale. Für kurzfristig (< 4 Wochen) angefragte Dienste, sofern noch vermittelbar, berechnet der Vertretungsarzt pauschal €250,- zusätzlich.
  • Vertretungs-Absage
    Zieht die zu vertretende Praxis sich von einer zugesagten Vertretung zurück, oder vergibt den Dienst anderweitig, ist der Vertretungsarzt für den Ausfall zu entschädigen. Die Ausfallgebühr beträgt 50 % der Minimalpauschale. Für den Anfahrtsweg und eine bereits gebuchte Übernachtung werden zusätzlich €100 berechnet.

Praxisvertretungen / Krankenhausvertretungen

Es werden erfahrene Fachärzte für Urlaubs-, Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung in allgemein- ärztliche- und internistische Praxen sowie in Krankenhäuser vermittelt. Die Bezahlungsmodalitäten werden mit dem jeweiligen Vertreter direkt abgesprochen. Fünf Prozent des Vertretergehaltes werden der zu vertretenden Praxis/Abrechnungsstelle als Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt.