Im Folgenden sind die grundsätzlichen Abrechnungsmodalitäten bezüglich hausärztlicher Notdienst - und
Praxisvertretungen dargestellt:
Hausärztliche KV-Notdienste
Sie haben Fragen zu unseren Abrechnungsmodi? Gerne antworten wir Ihnen auch persönlich Kontakt.
Vermittlung
Für die erfolgreiche Vermittlung eines Vertretungsarztes/-ärztin durch das Ärzteteam-Luppe
wird eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 65€ (zzgl. ges. MwSt., gültig für Dienste ab 1. Januar
2024) erhoben.
Fahrdienst
Im Fahrdienst benutzt der Vertretungsarzt in der Regel die Formulare und das Chiplesegerät
der zuständigen Notfallpraxis. Die Abrechnung mit der KV erfolgt über die Betriebstättennummer der zuständigen
Notfallpraxis und mit der LANR-Nummer sowie den persönlichen Daten des Praxisinhabers.
Sitzdienst
Im Sitzdienst im Krankenhaus wird immer über die Betriebstättennummer der Notfallpraxis und
die LANR Nummer der zu vertretenden Praxis abgerechnet (Unterlagen vom Praxisinhaber sind nicht nötig).
Notfallscheine
Die Notfallscheine werden mit den Abrechnungsziffern und dem ICD-Code für die
Diagnoseverschlüsselung versehen.
Modus
Der Vertretungsarzt erstellt eine Patientenliste und ein detailliertes Abrechnungsformular, anhand
derer die erbrachten Leistungen vergütet werden. Es wird darum gebeten, das Honorar möglichst innerhalb von
einem Monat direkt an den Vertretungsarzt zu überweisen.
Privatpatienten
Privatpatienten werden vom Vertretungsarzt direkt abgerechnet.
KV-Abrechnung
Die Abrechnung des Vertreters richtet sich grundsätzlich nach den Vergütungsvorgaben der KV.
Je nach Dienstbezirk und Nachfrage können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. In den weiter entfernt
gelegenen Gebieten (Villingen- Schwenningen, Freudenstadt, Tuttlingen und Nagold) berechnet der Vertretungsarzt
nur Werktags pauschal €150,- zusätzlich. In der Ortenau berechnet der Vertretungsarzt pauschal €250,- zusätzlich
zu allen Diensten.
In Freiburg berechnet der Vertretungsarzt im Fahrdienst immer pauschal €150,- zusätzlich als Ausgleich der
wegfallenden Fahrpauschale.
Für kurzfristig (< 4 Wochen) angefragte Dienste, sofern noch vermittelbar, berechnet der Vertretungsarzt
pauschal €250,- zusätzlich.
Vertretungs-Absage
Zieht die zu vertretende Praxis sich von einer zugesagten Vertretung zurück, oder
vergibt den Dienst anderweitig, ist der Vertretungsarzt für den Ausfall zu entschädigen. Die Ausfallgebühr
beträgt 50 % der Minimalpauschale. Für den Anfahrtsweg und eine bereits gebuchte Übernachtung werden zusätzlich
€100 berechnet.
Praxisvertretungen / Krankenhausvertretungen
Es werden erfahrene Fachärzte für Urlaubs-, Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung in allgemein- ärztliche- und
internistische Praxen sowie in Krankenhäuser vermittelt. Die Bezahlungsmodalitäten werden mit dem jeweiligen
Vertreter direkt abgesprochen. Fünf Prozent des Vertretergehaltes werden der zu vertretenden
Praxis/Abrechnungsstelle als Vermittlungsgebühr in Rechnung gestellt.